Bundesamt für Verkehr BAV
04:57:14
t.b.d.
Zur Abweichung von Art. 38, 39 und 50 der Eisenbahnverordnung (EBV)
Richtlinie und Dokumentvorlagen: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/zulassung-triebfahrzeugfuehrer-sicherheitspersonal/netzbetrieb-und-netzbenutzung/fahrten-ohne-ausreichende-zugbeeinflussungseinrichtung.html
Das BAV empfiehlt den EVU alle gleichartigen Fahrten (Fahrzeuge und betroffene Strecken), welche innerhalb eines Jahres erfolgen (bzw. innerhalb der Gültigkeit einer SiBe, sofern diese weniger lange dauert), im Rahmen eines zusammengefassten Gesuches zu stellen. Dies erlaubt sowohl seitens EVU, ISB wie auch beim BAV eine effizientere Bearbeitung.
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